Vor rund einem Jahr wurden viele K-Tipp-Leser von Datacom angerufen. Die Telefonverkäufer jubelten ihnen zum Preis von 99 Franken einen «Sterneintrag Plus» unter. Die versprochene Leistung: In Zukunft keine Werbeanrufe mehr. Datacom würde bei den Werbefirmen beantragen, dass die Telefonnummer der Angerufenen gelöscht werde (K-Tipp 16/2014).

In den letzten Wochen beschwerten sich erneut zahlreiche Datacom-Kunden beim K-Tipp: Sie hatten aus heiterem Himmel eine Rechnung über Fr. 17.50 erhalten. Diesen Betrag sollten sie pro Quartal bezahlen – für die ­«Löschung von Personendaten auf Antrag». Mit anderen Worten: Kunden sollen ab sofort zusätzlich 70 Franken jährlich zahlen. Vereinbart waren jedoch «einmalig 99 Franken für zehn Jahre». 

Patrick Dütschler, Geschäftsführer von Datacom, verweist auf die Änderungen im Kleingedruckten. Dort steht neu, dass die Beschwerdeführung für jeweils drei Monate Fr. 17.50 kostet. Dütschler: «Diese Kostenpflicht gilt nach einer Aktivierungsphase von einem Jahr auch für bestehende Kunden.» Datacom könne mit einer Tonbandauf­nahme beweisen, dass am Telefon nur der Eintrag in die interne Sperrliste vereinbart worden sei. 

Selbst wenn dies so wäre: Die Kunden haben einer zusätzlichen kostenpflichtigen Dienstleistung nie zugestimmt. Und über die Änderung im Kleingedruckten sind sie nicht informiert worden.

Deshalb können die Kunden die Rechnung in den Papierkorb werfen. Datacom-Geschäftsführer Dütschler sagt: «Betreiben werden wir in dieser Sache voraussichtlich niemanden.»

Datacom: So müssen Sie vorgehen

  • Teilen Sie Datacom schriftlich mit, dass Sie die Forderung bestreiten. Musterbrief unter www.ktipp.ch.
  • Bezahlen Sie auf keinen Fall die Rechnung, auch wenn es nur Fr. 17.50 sind. Datacom würde daraus schliessen, dass Sie das Angebot angenommen haben, und alle drei Monate wieder eine Rechnung schicken. 
  • Falls Sie betrieben werden, erheben Sie Rechts­vorschlag.