Ja. Bei grenzüberschreitenden Reisen mit Minderjährigen, die nicht die eigenen Kinder sind oder für die man nicht das ­Sorgerecht hat, gibt es ­einen wichtigen Punkt: Man sollte eine schriftliche Reiseerlaubnis der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person mitführen. Aus dieser Bestätigung sollte das Einverständnis der Eltern für die Reise für den betreffenden Zeitraum festgehalten sein – und zwar mit sämtlichen Personenangaben und Unterschrift. Zudem empfiehlt es sich, eine Kopie von Pass oder Identitätskarte der ­Eltern oder der Sorgeberechtigten mitzunehmen.

Fehlt ein solches Dokument, könnten die Grenzbehörden eine Kindsentführung vermuten und einschreiten.

Eine solche Absicherung empfiehlt sich selbst dann, wenn minderjährige Kinder in Begleitung nur eines Elternteils reisen – zum Beispiel bei Kreuz­fahrten. Für die Schiffe der «Aida»-Flotte gilt nämlich: «Minderjährige, die ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen, sollten unbedingt eine schriftliche ­Einverständniserklärung des oder der nicht mit­reisenden Sorgeberechtigten mit sich führen. Diese sollte mindestens auch in englischer Sprache verfasst und vom entsprechenden Konsulat amtlich be­glaubigt sein.»