Wegen der vom Bundesrat angeordneten Ladenschlies­sungen fielen bei vielen Unternehmen ab Mitte März die Einnahmen weg. Die Ausgaben reduzierten sich aber nur wenig. Folge: Viele Firmen kämpften gegen die Zahlungsunfähigkeit. Damit sie nicht Konkurs anmelden mussten, beschloss der Bundesrat im April mit der «Covid-19-Verordung Insolvenzrecht» verschiedene Massnahmen: Überschuldete Firmen mussten die Bilanz nicht deponieren und damit Konkurs anmelden, wenn A...