Bis Ende 2002 mussten alle Gemeinden mit ­einer zivilen 300-Meter-­Schiessanlage dafür sorgen, dass die Grenzwerte beim Lärm eingehalten werden. So stand es in der Lärmschutzverordnung des Bundes. In der Schweiz gibt es rund 2000 solcher Anlagen.

Viele Schiessstände sind trotz verbindlicher Grenz­werte immer noch zu laut. Grund: Seit Ende 2014 gibt es eine neue Messmethode, die vom Bundesamt für Umwelt mit­entwickelt ­wurde. «Dieses Modell ist genauer, da es ­Reflexionen des Lärms an Wäldern oder Fels­wänden besser abbildet und auch die Wetterlage ­berücksichtigt», schreibt das Amt.

Der Kanton Graubünden ermittelte den Schiesslärm bei allen 300-Meter-An­lagen mit der neuen Messmethode. Resultat: Über 40 der 110 Schiessstände entsprechen den Vorschriften nicht. Sie sind zu laut – darunter auch An­lagen, die seit 2002 offiziell als lärm­saniert galten. Dort muss jetzt nachgebessert werden. 

Auch in anderen Kan­tonen stehen verbesserungswürdige 300-Meter-­An­lagen. Im Kanton Zürich etwa brauche es bei einigen der 136 Anlagen ­«zusätzliche ­bauliche und ­betriebliche Massnahmen», sagt Markus Pfanner von der Baudirektion des Kantons Zürich. Er empfiehlt Anwohnern, sich an den Kanton zu wenden, wenn sie eine Anlage als zu laut empfinden.

Legal über dem Grenzwert

Viele 300-Meter-Anlagen dürfen den Grenzwert ganz legal überschreiten. Im Kanton Luzern etwa gilt dies für 30 von insgesamt 59 Schiessanlagen, im Kanton St.Gallen sind es 22 von 86, im Kanton Zürich 27 von 136.

Möglich macht es die Lärmschutzverordnung: Anlagen dürfen zu laut sein, wenn es um die Gesamtverteidigung geht. Das betrifft unter anderem alle Anlagen, die nicht nur privaten Sportschützen dienen, sondern auch dem militärischen Schiessen für das «Obligatorische».