Inhalt
13.03.2017
Bis Ende 2002 mussten alle Gemeinden mit einer zivilen 300-Meter-Schiessanlage dafür sorgen, dass die Grenzwerte beim Lärm eingehalten werden. So stand es in der Lärmschutzverordnung des Bundes. In der Schweiz gibt es rund 2000 solcher Anlagen.
Viele Schiessstände sind trotz verbindlicher Grenzwerte immer noch zu laut. Grund: Seit Ende 2014 gibt es eine neue Messmethode, die vom Bundesamt für Umwelt mitentwickelt wurde. «Dieses Modell ist genauer, da es Reflexionen des Lärms an Wäldern oder Felswänden besser abbildet und auch die Wetterlage berücksichtigt», schreibt das Amt.
Der Kanton Graubünden ermittelte den Schiesslärm bei allen 300-Meter-Anlagen mit der neuen Messmethode. Resultat: Über 40 der 110 Schiessstände entsprechen den Vorschriften nicht. Sie sind zu laut – darunter auch Anlagen, die seit 2002 offiziell als lärmsaniert galten. Dort muss jetzt nachgebessert werden.
Auch in anderen Kantonen stehen verbesserungswürdige 300-Meter-Anlagen. Im Kanton Zürich etwa brauche es bei einigen der 136 Anlagen «zusätzliche bauliche und betriebliche Massnahmen», sagt Markus Pfanner von der Baudirektion des Kantons Zürich. Er empfiehlt Anwohnern, sich an den Kanton zu wenden, wenn sie eine Anlage als zu laut empfinden.
Legal über dem Grenzwert
Viele 300-Meter-Anlagen dürfen den Grenzwert ganz legal überschreiten. Im Kanton Luzern etwa gilt dies für 30 von insgesamt 59 Schiessanlagen, im Kanton St.Gallen sind es 22 von 86, im Kanton Zürich 27 von 136.
Möglich macht es die Lärmschutzverordnung: Anlagen dürfen zu laut sein, wenn es um die Gesamtverteidigung geht. Das betrifft unter anderem alle Anlagen, die nicht nur privaten Sportschützen dienen, sondern auch dem militärischen Schiessen für das «Obligatorische».
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden