Der Slogan lautete: «Schluss mit Kabelsalat». So empfahl Salt auf der Website eine mobile Internetbox. Damit könnten Kunden mit «Highspeed» über das Handynetz ins Internet. «In vielen Fällen surfen Sie damit schneller und günstiger als mit einem Fest- oder Kabelanschluss», schrieb die Telecomfirma.
Werbung von Salt war «irreführend»
Aufgrund dieser Versprechen schloss Sascha Zehnder (Name geändert) aus Zürich bei Salt ein «unlimitiertes Surfabo mit 4G-Speed» ab. Der Internetanschluss sollte eine Leistung von bis zu 150 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) bieten. Das Abo kostete 35 Franken im Monat.
Tatsächlich erreichte die Internetverbindung diese Geschwindigkeit nicht annähernd. Zehnder mass beim Laden von Daten im Durchschnitt eine Leistung von nur 4,8 Mbit/s. Er beschwerte sich mehrmals bei Salt – ohne Erfolg. Nach sechs Monaten Ärger hatte er genug. Er kündigte das Abo wegen Nichterfüllen des Vertrags per sofort. Die Telecomfirma akzeptierte das.
Zehnder beschwerte sich zusätzlich bei der Lauterkeitskommission, dem Selbstkontrollgremium der Werbewirtschaft. Diese gab ihm recht: Die Werbung von Salt sei «irreführend» und damit «unlauter». Laut Bundesamt für Statistik liegt die Ladegeschwindigkeit bei einem Kabelanschluss im Durchschnitt bei rund 40 Mbit/s. Wegen der Salt-Werbung hätten die Kunden mit einem Handynetz von dieser durchschnittlichen Geschwindigkeit ausgehen dürfen. Salt hätte laut der Kommission in der Werbung zumindest darauf hinweisen müssen, welche Störfaktoren die Leistung mindern können.
Gesuch beim Friedensrichter half
Gestützt darauf forderte Zehnder von Salt zusätzlich Ersatz für die bezahlten Abokosten, die Internetbox und die eigenen Umtriebe. Salt zahlte nicht. Dann reichte er ein Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter ein. Endlich lenkte die Telecomfirma ein und versprach, dem Kunden 720 Franken zu erstatten.
Bei Salt heisst es auf Anfrage, das Produkt werde heute nicht mehr gleich beworben. «Wir bewerben zudem keine Internetgeschwindigkeiten, sondern nennen Maximalgeschwindigkeiten pro Technologie», sagt ein Sprecher. Die an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit zur Verfügung stehende Downloadrate sei von vielen Faktoren abhängig, wie etwa der Empfangsqualität und der Anzahl Nutzende.
Für Zehnder lohnte sich das Vorgehen trotz tiefer Streitsumme: «Das Schlichtungsverfahren kostete nur 250 Franken, und diese Kosten wurden geteilt.»
Sein wichtigster Tipp: Bei Reklamationen den Inhalt aller Anrufe notieren sowie Dokumente und E-Mails lückenlos aufbewahren.