Zahlreiche Kunden von SBB oder regionalen Tarifverbünden besitzen Mehrfahrten­karten. Sie laufen drei Jahre nach dem Kaufdatum ab. ­Wegen der Corona-Pandemie können sie die im Voraus ­bezahlten Fahrten nun nicht mehr rechtzeitig einlösen. Der Tessiner Verkehrsverbund Arcobaleno kommt Passa­gieren entgegen (K-Tipp 15/2020) – nicht aber die SBB und die Berner und Zürcher Verkehrs­verbünde.  

Das ist rechtlich zulässig. Denn für die Betriebe des öffent­lichen Verkehrs gilt das allgemeine ­Vertragsrecht nicht. Transportfirmen mit einer Konzession des Bundesamts für Verkehr regeln ihre Tarife selbst. Und dort ist festgelegt, dass Mehrfahrtenkarten nur drei Jahre gültig sind. Immerhin: Alle Transportunternehmen müssen den Preis für unbenutzte Fahrten bis ein Jahr nach Ablauf der Mehrfahrtenkarten zurückzahlen. Das kostet allerdings 20 Franken. 

Tipp: Den Wert von ungebrauchten Fahrten kann man für den Kauf von anderen Mehrfahrtenkarten oder Abos gratis anrechnen lassen.