Timo Remes aus Remetschwil AG wollte sein 3-Jahres-Halbtax zurückgeben, als er unerwartet ins Ausland zog. Am SBB-Schalter wurde ihm das verweigert: Halbtax-Abonnemente würden nur bei einem Todesfall rück­erstattet, ein Wegzug ins Ausland sei kein Grund zur Rückerstattung. 

Nur: Das Bundes­gericht hat bei langfristigen Verträgen mehr­fach entschieden, dass eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund möglich sein muss. Ein Wegzug ins Ausland könnte laut Rechts­professor Pascal Pichonnaz ein solcher wichtiger Grund sein. 

Doch die SBB bleiben stur: Der Schalter­beamte habe korrekt gehandelt, erklärt ­Sprecherin Lea Meyer auf Anfrage.