«Weshalb dürfen Duty-free-Shops am Flughafen Zürich nach der Sicherheitskontrolle Sackmesser verkaufen, während Passagiere Messer bei der ­Kontrolle abgeben müssen?» Das fragt sich K-Tipp-Leser Giorgio Pantale­oni aus Hünenberg See ZG. Flughafen-Sprecherin Sonja Zöchling Stucki stellt klar: «Es ist nicht ­generell untersagt, Messer und Scheren in den Bereich nach der Sicherheitskontrolle und ins Flugzeug mitzunehmen. Das Verbot gilt ab einer Klingenlänge von mehr als 6 Zentimetern.» 

Das bestätigt die Flughafen­polizei. Die Limite ist in einer EU-Verordnung fest­gelegt, die auch in den Flug­häfen Basel, Bern und Genf gilt. Laut Zöchling Stucki prüft der Flughafen Zürich regelmässig, dass die Läden in der Zone nach der Kontrolle keine Messer und Scheren mit längerer Klinge verkaufen.

Infos zu den Regeln für Hand- und Aufgabegepäck: www.flughafen-­zuerich.ch } Abflug & Ankunft }Sicherheitskontrollen