Bei der Vermarktung von Kalb- und Rindfleisch gilt in der Schweiz der Grundsatz: Kalbfleisch stammt von fünf bis höchstens acht Monate ­alten, Rindfleisch von ein bis zwei Jahre alten Tieren. Das ist allerdings nur eine interne Branchenregel. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für eine Alters­limite bei den jeweiligen Fleischsorten im Handel. Fleisch von älteren Tieren wird normalerweise verarbeitet – etwa zu Würsten oder Hackfleisch.

Die Fle...