Nein. Zwar erhalten Sie von der Krankenkasse die Rechnung inklusive Franchise und Selbstbehalt. Als Be­züger von Ergänzungsleistungen können Sie aber verlangen, dass Ihnen diese Kosten zurück­erstattet ­werden – höchstens 1000 Franken pro Jahr. Wichtig: Abrechnungen von Ärzten, Spi­tälern und Apotheken ­müssen Sie innert 15 Monaten nach Rechnungs­stellung an die EL-Stelle weiter­leiten. Wer diese Frist verpasst, erhält keine Rück­erstattungen mehr.