Hausmittel: Die Chemikalien von Anti-Schimmel-Sprays ­können laut dem deutschen Umweltbundesamt über lange Zeit in Räumen verbleiben und die Luft belasten. Bewährte Alternativen sind 70-prozentiger Alkohol, Brennspiritus und Isopropyl­alkohol aus der Drogerie. Diese Mittel ­verflüchtigen sich nach der Anwendung.

Vorbeugen: Die Luftfeuchtigkeit in einem Raum sollte nicht über 55 Prozent steigen. Pro Tag drei- oder viermal stosslüften. 5 bis 10 Minuten Durchzug ­reichen aus. Räume zudem nicht auskühlen lassen: Tagsüber ­sollte die Raumtemperatur nicht weit unter 20 Grad fallen. Fenster in der kühlen Jahreszeit nicht kippen. Zwischen Möbeln und Aussenwänden rund 10 Zenti­meter Abstand lassen – so kann die Luft zirkulieren. 

Tipps für Mieter: Bei Pilzbefall können Mieter vom Vermieter verlangen, dass er den Schimmelpilz fachgerecht beseitigt. Wird er trotz Mahnung nicht ­aktiv, kann der Mieter den Pilz ­selber beseitigen lassen und dem Vermieter Rechnung ­stellen. Die Alternative: Eine Klage bei der Schlichtungsbehörde für Mietsachen. Sie soll den Ver­mieter dazu verpflichten, den Mangel zu beheben. Zudem kann der Mieter verlangen, dass der Mietzins so lange reduziert wird, bis der Pilz entfernt ist.