Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichts führte jedes Rechtsüberholen auf der Autobahn zu einem Führerausweisentzug. Mit einem neuen Entscheid änderte das oberste Gericht seine Praxis. Ein Ausweis­entzug ist nicht mehr zwingend. Neu kommt es darauf an, ob und allenfalls wie stark ein Lenker beim Rechtsüberholen andere Leute gefährdete. Das Bundesgericht hob den Ausweisentzug auf, weil der gebüsste Lenker am Tag, bei trockener Strasse, guten Sichtverhältnissen und schwachem Verkehrsaufkommen rechts überholt hatte.

Bundesgericht, Urteil 1C_626/2021 vom 3. November 2022