Möchte man Einzahlungen am Postschalter erledigen, liest das Personal den Ein­zah­lungsschein mit einem Scanner ein. Mehrere K-Tipp-Leser berichten, sie hätten Ein­zah­lungsscheine am Schalter unbearbeitet zu­rückerhalten, weil der QR-Code nicht ­lesbar sei. Doch das sollte nicht passieren: Denn auf jedem QR-Einzahlungsschein ist auch eine Referenznummer und die Interna­tionale Bankkontonummer IBAN aufgedruckt. Beide Nummern enthalten die gleichen Infor­matio­nen wie der Pixel­haufen.

Deshalb der Tipp: Hat ein Gerät Mühe beim Lesen eines QR-Codes, kann das Schalterpersonal Referenznummer und IBAN manuell ein­geben. Kunden müssen den Einzahlungsschein nicht zurücknehmen. Sie können ­darauf beharren, dass die nötigen Angaben von Hand eingegeben werden.