Nein. Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass er die Kosten der Weiterbildung übernimmt. Dazu gehören auch die verschiedenen Prüfungskosten. Dies gilt selbst dann, wenn Sie zweimal zur Prüfung antreten müssen. Anders wäre es nur, wenn Sie durch eigenes Verschulden durchgefallen oder gar nicht zur ersten Prüfung erschienen wären.