Ja. In einem Arbeitsvertrag kann verabredet werden, dass das Gehalt allein auf der Basis einer Provision berechnet wird. Die Provision darf aber nicht unangemessen tief sein. Denn Arbeitgeber dürfen das ­unternehmerische Risiko nicht einfach an die Angestellten delegieren.

Tipp: Vergleichen Sie Ihr Provisionseinkommen mit dem üblichen Gehalt in ­Ihrer Branche. So können Sie überprüfen, ob Ihr Ein­kommen angemessen ist.