Einem Betrüger gelang es, bei Postfinance telefonisch eine Postfinance-Karte samt PIN ­eines Kunden zu bestellen und abzufangen. Er bezog damit fast 50 000 Franken. Die Post wollte dem Kunden das Geld nicht zurück­zahlen. Dieser verlangte vor Gericht Schadenersatz und erhielt grösstenteils recht: Laut dem Berner Obergericht ist belegt, dass der Betrüger Sicherheitsfragen gegenüber Postfinance nicht oder unverständlich beantwortet hatte. Die Bank habe ihre Sorgfaltspflicht grob verletzt. Sie muss dem Kunden knapp 45 000 Franken ersetzen. Rund 5000 Franken müsse dieser selber tragen, da er die Bankunterlagen ­früher hätte überprüfen können.

Obergericht BE, Entscheid HG 20 126 vom 20.7.2021