Seit Anfang Jahr gilt für den internationalen Versandhandel eine neue Regel: Wenn ein auslän­discher Versandhändler mit Kleinsendungen in die Schweiz pro Jahr mehr als 100 000 Franken Umsatz macht, ist er hier mehrwertsteuerpflichtig. «Seine Lieferungen gelten als In­landlieferungen», hält das Finanzdepartement fest.

Für die Kunden heisst das: Der ausländische Versandhändler belastet ihnen die Schweizer Mehrwertsteuer schon beim...