Daniel Lehmann bestellte mehrere Geräte in Deutschland. Der Lieferant packte die Ware in zwei ­Pakete und legte ihnen die Rechnung im Gesamt­betrag von 579 Euro bei. Ein Kleber der deutschen Post auf der Rechnung machte klar, dass die beiden Pakete ­zusammen 579 Euro wert waren. Sie bekamen aufeinanderfolgende Sendungsnummern.

Trotzdem verzollten die Schweizer Postzöllner die Pakete zu einem Wert von je 579 Euro statt zusammen 579 Euro. Beim Empfang erkannte Daniel Lehmann den Fehler sofort. Er verweigerte die Annahme und reklamierte umgehend.

Einen Monat später traf das eine Paket wieder ein – wieder falsch verzollt, aber diesmal nur geringfügig. Lehmann erhielt auch noch Fr. 35.10 zurückerstattet – einen Betrag, den er gar nie bezahlt hatte.

Das andere Paket jedoch war inzwischen verschollen. Erst ein Nachforschungsauftrag der Post ergab, dass das Paket wieder an den Absender zurückgeschickt worden war.

Die Post sagt zum Fall:

  • «Aus den Frachtdokumenten war nicht ersichtlich, dass die Lieferung auf zwei Pakete aufgeteilt worden war.» Deshalb sei zwei Mal der volle Warenwert verzollt worden.
  • Die erneute Verzollung habe lange gedauert, weil Pakete, die zum ersten Mal verzollt werden, Priorität hätten. Und das zweite ­Paket sei fälschlicherweise an den Absender zurück­geschickt worden. Die Post entschuldigt sich dafür.

Gut zu wissen:  Bei Importpaketen wird die Mehr­wertsteuer nur erhoben, wenn sie mehr als 5 Franken ausmacht. Das heisst: wenn der Warenwert inkl. Verpackung und Versand Fr. 62.50 oder mehr beträgt. Bei Büchern liegt die Grenze bei 200 Franken.