Ein Maler aus Küssnacht am Rigi SZ hatte mehr als 900 000 Franken Schulden. Das ­Betreibungsamt pfändete seinen Porsche Cayenne. Einen Lieferwagen durfte der Maler für die Arbeit behalten. Der Mann wehrte sich gegen den Einzug des Porsches – er brauche das Auto für die Arbeit. Das Kantonsgericht Schwyz und das Bundesgericht wiesen seine Beschwerde ab. Für den Malerbetrieb be­nötige der Mann nicht zwei Fahrzeuge.

Bundesgericht, Urteil 5A_580/2021 vom 21.4.2022