Eine Frau mit Jahrgang 1941 aus dem Kanton Solothurn wurde wegen Infekten und Entzündungen mehrmals hospitalisiert. Das Spital meldete das der Erwachsenenschutzbehörde Olten-Gösgen. Diese organisierte eine Spitex­-Betreuung zu Hause. Doch die Frau verweigerte die Körperpflege. Ihr Haus war zudem von Ungeziefer befallen. Die Behörde brachte sie daher in einem Altersheim unter. Dagegen beschwerte sich die Frau: Sie wolle zu Hause wohnen. Das Verwaltungsgericht lehnte das ab: Sie sei auf intensive Pflege angewiesen und im Heim gehe es ihr gesundheitlich ­besser. Das Bundesgericht sah es gleich.

Bundesgericht, Urteil 5A_215/2022 vom 31.3.2022