Die Pestizidverordnung klingt beruhigend: Der Bund darf Pestizide nur dann zulassen, wenn sie bei «vorschriftsgemässer Anwendung» keine unannehmbaren Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt haben. Für die Kontrollen sind die Kan­tone zuständig: Sie suchen in Wasser und Lebensmitteln nach Pestiziden. Stellen sie fest, dass ein Stoff mehr Schaden anrichtet als erwartet, nimmt die Zulassungsstelle im Bundesamt für Landwirtschaft den Stoff vom Markt. Od...