Monatelang lag mir meine 15-jährige Tochter mit dem Wunsch in den Ohren, in den USA auf Shoppingtour zu gehen. Immerhin nur per Internet. Jenseits des Atlantiks seien Kleider und Schuhe oft sehr viel günstiger als hier, argumentierte sie – und hatte ja recht.

Also willigte ich ein. Zwar wusste ich, dass viele US-Shops nicht ins Ausland liefern (K-Tipp 15/13). Doch ein Kollege von mir hat bei der Firma Bongo in den USA ein Lagerfach gemietet. Dorthin lässt er sich immer wieder US-Ware senden. Und Bongo schickt das Ganze in die Schweiz.

Dieses Lagerfach durften wir benutzen. Meine Tochter legte los und bestellte Schuhe, Pullover und anderes mehr – natürlich unter meiner strengen Kontrolle. Und mit meiner Kreditkarte. Worauf diese sofort gesperrt wurde – wegen ungewöhnlicher Transaktionen.

Nach einem klärenden Telefonat war sie tags darauf wieder freigegeben. Dafür klemmte jetzt anderes:

  • Einige Shops hatten Bestellungen wegen der Kartensperre nicht ausgeführt. Beim Versuch, erneut zu ordern, waren gewisse Artikel bereits nicht mehr erhältlich.
  • Andere Shops annullierten die Bestellungen mit der Begründung, sie lieferten nicht nur nicht ins Ausland, sondern auch nicht an US-Firmen wie Bongo, die auf Waren­versand ins Ausland spezialisiert sind.
  • Die verbleibenden Artikel schafften den Sprung von Bongo in die Schweiz erst im dritten Anlauf. Zweimal ging das Paket ­zurück in die USA.
  • Zu schlechter Letzt trafen noch zwei unterschiedliche Zollrechnungen ein. Beide waren falsch.

Acht Wochen Wartezeit, viel Frust wegen annullierter Bestellungen, mehrere Stunden Problemlösungsaufwand: Unter dem Strich haben wir diejenigen Schnäppchen aus den USA, die es bis in die Schweiz schafften, eigentlich recht teuer bezahlt.