Wenn Unternehmen Produkte aus ihrem ­Sortiment zurückrufen, geht es kaum um Bagatellen. Sondern um Mängel, die allenfalls zu schweren Verletzungen führen können. Man sollte deshalb erwarten dürfen, dass Firmen Warnungen und Rückrufe möglichst auffällig publizieren – erst recht auf ihrer Homepage im Internet. Doch die Realität sieht oft anders aus:

  • Teils ist auf der Startseite kein einziger ­Hinweis zu finden. Dass die Firma vor einem Produktefehler warnt, erfährt nur, wer mehr oder weniger zufällig auf der entsprechenden Unterseite landet. So taucht beim Bergsportausrüster Mammut die Information über ­potenziell folgenschwere Mängel einiger Lawinenairbags erst auf, wenn man auf «Produkte», dann auf «Lawinenausrüstung» und schliesslich auf «Aufruf zur Kontrolle» klickt.
  • Teils ist auf der Startseite zwar ein Hinweis vorhanden – aber so klein, dass man ihn leicht übersieht. Auf der Hompage des Velospezialisten BBB Cycling zum Beispiel steht weit ­unten neben mehreren Stichworten auch der Begriff «Rückrufaktion». Wer ihn aufspürt und anklickt, weiss nachher: Bei bestimmten Rennpedalen droht die Achse zu brechen – schwere Stürze sind da nicht auszuschliessen.
  • Teils werden Warnungen in Watte verpackt. Badezimmermöbel-Hersteller Froidevaux etwa weist auf der Hompage auf eine «Nach­besserungsaktion Spiegelschränke» hin. Die Wortwahl lässt kaum vermuten, dass diese Aktion nötig ist, weil bei gewissen Modellen der Spiegel herunterfallen und ernsthafte ­Verletzungen verursachen kann. Ein solcher Umgang mit Rückrufen zeigt, dass Hersteller die Warnung vor gefährlichen Gütern an die Kon­sumenten mintunter zu wenig ernst nehmen. Das ist fatal: Die ­Wahrung des guten Rufs darf nicht wichtiger sein als die Sicherheit der Kunden.