Vergangenen September buchte ich einen ­richtig günstigen Flug bei der Swiss: Für knapp 90 Franken sollte es vor Weihnachten nach ­Venedig gehen und eine Woche später zurück. Im November erfuhr ich, dass ein kleiner ­chirurgischer Eingriff an meinem Kiefer ­notwendig würde. Der Zahnarzt hatte einen ­einzigen freien Termin: den Tag meines Abflugs. 

Ich fand mich damit ab, dass meine Reise nach Venedig ins Wasser fällt. Ich wusste auch, dass ich bei diesem speziellen Billigtarif weder ­umbuchen noch stornieren kann. Aber ich ­wollte der Swiss mitteilen, dass ich nicht auf­tauchen würde, sie also meinen Platz gerne weiterverkaufen dürfe. Bloss: Das ging nicht. 

Klickte ich auf den Link «Buchung bearbeiten», erschien der immer gleiche Satz: «Die Tarif­bestimmungen Ihres Flugscheins erlauben keine Änderungen.» Beim Kundendienst war besetzt. Tag und Nacht. Ich habe es probiert. Erst am dritten Tag hatte ich endlich jemanden an der Strippe. Die Zeit reichte gerade, um ihm meine Buchungsnummer durchzugeben. Dann war die Leitung tot, und auf erneute Anrufe erklang das wohlbekannte Besetzt-Zeichen.

Allerdings: Wenn ich es mir richtig überlege, leuchtet das Desinteresse der Swiss ein. Denn erstens ist es üblich, dass Flüge überbucht sind. Airlines rechnen fest damit, dass nicht alle ­Passagiere erscheinen. Und zweitens: Hätte die Swiss meine Abmeldung entgegen­genommen, hätte sie mir die Flughafengebühren ­zurückerstatten müssen. In meinem Fall: Fr. 62.35.