Maria Hauser (Name geändert) arbeitete als Assistentin in einer Arztpraxis im Kanton Zürich. Im Frühling 2017 ging ihr Chef in den Ruhestand und kündigte der damals 61-Jährigen. Seither ist sie arbeitslos.

Nach dem Verlust der Stelle verlor sie ihre bis­herige Pensionskasse. Da sie ihr Altersguthaben später als Rente beziehen will, überwies sie es an die Stiftung Auffang­einrichtung. Diese fungiert im Auftrag des Bundes als «Sicherhei...