Nein. Sie können aber auf der Versichertenkarte eintragen lassen, dass Sie eine Patientenverfügung geschrieben haben und wo sie hinterlegt ist. Die Patientenverfügung sollte an ­einem Ort aufbewahrt werden, der nahestehenden Personen bekannt und zugänglich ist. Man kann auch einer Vertrauens­person oder dem Arzt eine Kopie übergeben.