Heute dürfen in der Schweiz einem Menschen nur dann Organe entnommen werden, wenn er zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat – oder wenn seine Angehö­rigen vorgängig ihr Ein­verständnis gaben. Diese Regelung soll nun ins Gegenteil verkehrt werden. Das bedeutet: Künftig gilt jeder und jede als potenzieller Spender, sofern er oder sie eine Organentnahme nicht ausdrücklich ablehnt. 

Das neue Gesetz wurde vom Bundesrat vorgeschlagen...