Ein Luzerner Autofahrer touchierte mit seinem Wagen ein anderes Fahrzeug. Er stieg aus, sah keine Beschädigung und fuhr davon. Die Besitzerin des touchierten Wagens erstattete Strafanzeige. Die Staats­anwaltschaft Sursee LU verurteilte den Mann wegen pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall und Vereitelns von Mass­nahmen zum Feststellen der Fahrunfähigkeit zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 110 Franken und einer Busse von 2500 Franken. Das Bezirksgericht Willisau reduzierte die Strafe auf Einsprache hin, das Kantons­gericht wies seine Beschwerde ab. Das Bundesgericht sprach den Fahrer nun frei: Er habe sich vergewissert, dass kein Schaden entstanden sei, und der Frau angeboten, diesen sonst zu übernehmen.

Bundesgericht, Urteil 6B_470/2021 vom 27.9.2021