Armin Schwarz (Name geändert) aus Seon AG kaufte in einem Hofladen für Fr. 1.80 einen Kopf­salat. Das Prachtstück wog 790 Gramm. Der Hofladen­besitzer beklagte sich: Er könne der Migros den Salat nicht verkaufen, da er zu schwer sei.

Tatsächlich haben der Verband des Früchte-, ­Gemüse- und Kartoffel­handels, der Verband der Gemüseproduzenten und der Obstverband strenge Richtlinien erlassen. So gilt etwa: «Die Kalibrierung...