Muss man eine Reise vorauszahlen, sollte man Reisebüros wählen, die ihre Kun­den­gelder abgesichert haben. Das machen nämlich nicht alle, obwohl das Gesetz sagt: Reise­büros und -veranstalter müssen für den Fall von Zah­lungsunfähigkeit oder Konkurs die Erstattung vorausbezahlter Beträge sicherstellen.

Die Vorschrift gilt indes nur für Pauschalreisen. Doch manche Reisebüros sichern auch Einzelleistungen ab, etwa, wenn man nur Flüge bucht. Solche Büros sind der Swiss Travel Security (STS) des Verbands Star oder der Reisegarantie der Travel Professionals Association (TPA) angeschlossen. Beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche sind Einzelleistungen abgesichert, falls Reisebüro und Lieferant dem Garantiefonds angehören.

Listen der Reisebüros: