Nein. Grundsätzlich muss der Lohn am Ende jedes Monats bezahlt werden. Vertraglich kann zwar ein beliebiger Zahlungstermin vereinbart werden. Die Zahltagsperioden dürfen aber nicht über einen ­Monat hinaus ausgedehnt werden.

Angestellte im Monatslohn müssen den Lohn also spätestens am letzten Tag des jeweiligen Monats der Arbeitsleistung erhalten. 

Dazu zwei Beispiele: Eine Regelung, wonach der ­April-Lohn erst am 15. Mai bezahlt wird, wäre nicht ­zulässig. Zulässig wäre aber eine Lohnzahlung am 15. Mai für die seit dem 15. April geleistete Arbeit.