Kreditkartenfirmen verlangen einen Fremdwährungszuschlag, wenn man im Ausland mit der Karte zahlt. Vor einem Jahr gingen die ersten Firmen dazu über, nicht nur für Fremdwährungen einen Zuschlag von bis zu 2,5 Prozent zu verlangen, sondern auch für «CHF-Transaktionen im Ausland». Eine kleine Umfrage des K-Tipp zeigt: Nur Postfinance hat diese neue Gebühr nicht eingeführt.
Bei den anderen Kreditkartenfirmen ist die Situation sehr unübersichtlich.
Einkäufe bei Webshops im Ausland: Wenn der Kartenbesitzer in der Schweiz am Computer sitzt, aber in einem ausländischen Webshop einkauft, dann gilt das als Transaktion im Ausland. Der Zuschlag wird fällig, auch wenn er in Franken zahlt. Ausnahme: die Migros-Cumulus-Karte.
Einkäufe bei ausländischen Webshops mit .ch-Adressen: Einige Internetshops arbeiten mit einer .ch-Adresse. Aber sie haben ihren Sitz und ihre Bankverbindung im Ausland. Für die Kunden ist das häufig kaum erkennbar. Cornercard verlangt den Zuschlag trotzdem, Coop-Supercard und Credit Suisse «in gewissen Fällen».
Die Bank Coop, die Berner Kantonalbank, die Migros-Bank, Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank sagen, sie würden «unter bestimmten Umständen» nichts verlangen. Was das bedeutet, ist aber unklar.
Bonuscard verlangt keinen Zuschlag. Sollte er doch mal belastet werden, könne der Kunde reklamieren.
Zahlungen über Paypal: Die gleichen Regeln wie bei ausländischen Webshops mit .ch-Adressen gelten für Zahlungen via Paypal. Einziger Unterschied: Cornercard verlangt keinen Zuschlag.
Einkauf in der Schweiz: Sogar bei Einkäufen in der Schweiz kann es vorkommen, dass die Kreditkartenfirma den Zuschlag verlangt. Der K-Tipp machte kürzlich einen Fall publik, in dem Bonuscard den Zuschlag von einem Kunden forderte, der in einem Speisewagen der Deutschen Bahn in Spiez BE etwas konsumiert hatte (K-Tipp 4/2017).
UBS: Zuschlag für «Lottotransaktionen»
Ab 1. Mai verlangt übrigens auch die UBS einen Zuschlag für «CHF-Transaktionen im Ausland» – je nach Karte 1,75 bis 2 Prozent. Und nicht nur das: Für «Lotto-, Wett- und Casinotransaktionen» belastet die UBS sogar einen Zuschlag von 4 Prozent.
Begründung der Bank: Bei diesen Transaktionen handle es sich um Geldspiele, und diese würden wie Bargeldbezüge behandelt. Vom Zuschlag ausgenommen: Swisslos und Loterie Romande.
Wichtig: Die Kreditkartenfirmen dürfen nur Gebühren und Zuschläge verlangen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart und dem Kreditkartenbesitzer damals bekannt gegeben wurden. Allfällige Änderungen während der Vertragsdauer müssen die Kreditkartenfirmen ihren Kunden mitteilen. Sonst gelten sie nicht.
Viele Kreditkartenfirmen behalten sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, Gebühren «nach Ermessen» und «ausnahmsweise auch ohne Vorankündigung» zu ändern. Doch eine Änderung ohne Vorankündigung ist ungültig. Denn der Kunde muss die Möglichkeit haben, die Änderung abzulehnen.