Bei der Krankenkasse Swica gibt es einen Rabatt, wenn man an ­einem Gesundheitsprogramm ­mitmacht und dazu einen Fragebogen ausfüllt. Darin wird auch gefragt: «Wie viel Alkohol ­trinken Sie täglich?» Wer wenig trinkt, kann zum Beispiel «Maximal 3 dl Bier oder 1 dl Wein» an­kreuzen. Die ­Antwortmöglichkeit «Gar keinen ­Alkohol» gibt es nicht.

Die Swica sagt dazu, ein Nullkonsum und ein leichter Konsum seien «nach heutigem medizi­nischem Wissen gleichwertig».

Diese beruhigende Erkenntnis lässt sich gut auf andere ­Lebensbereiche übertragen.

Waren Sie mit dem Auto zu schnell unterwegs? Sagen Sie der Polizei einfach, eine leichte Überschreitung sei keine Verletzung des Tempolimits.

Hat Ihr Vermögensverwalter ­einen Verlust erwirtschaftet? ­Ärgern Sie sich nicht! Ein leichtes Minus ist kein Minus.

Hat Ihr Partner Sie betrogen? Was solls: Einmal ist keinmal!

Ich wollte von der Swica wissen: Erhält die Krankenkasse wegen der fehlenden Antwortmöglichkeit Reklamationen aus der Kundschaft? Passend zum Thema die Antwort: Ja, «doch diese bewegen sich im ­tiefen Promillebereich». Das heisst nach der ­Swica-Logik: Es gab nicht ­viele Reaktionen – also ­keine.

Guter Kundendienst lässt sich mit anderen Worten so definieren: Solange nur wenige Kunden ­reklamieren, kann man sie getrost ignorieren.