Normalerweise ist ein Testament nur handschriftlich verfasst gültig. Im Notfall kann man den letzten Willen zwei nicht verwandten Zeugen mitteilen. Ein Notfall liegt etwa dann vor, wenn jemand in Todesgefahr schwebt und sein Testament nicht mehr aufschreiben kann. Das war laut ­Bundesgericht bei einem Mann im Kanton Waadt der Fall. Er lag im Spital auf der Intensivstation und verständigte sich mit Gesten. Zwei Freunde entwarfen gestützt darauf einen Text, der einen ­Viertel des Nachlasses für die Freundin des ­Kranken vorsah. Am nächsten Tag starb der Mann. Die Freunde verfassten und unterschrieben das Testament und übergaben es sofort dem zuständigen Amt. Die Tochter hat das Testament zunächst erfolgreich angefochten. 

Bundesgericht, Urteil 5A_236/2017 vom 11. Dezember 2017