Ein 58-jähriger Mann stürzte beim Kirschen­pflücken vom Baum auf eine Steinplatte hin­unter und starb. Die Unfallversicherung Suva wollte der Witwe keine Witwenrente zahlen. Begründung: Der Unfall sei «nicht rechtsgenüglich» nachgewiesen. Ein Arzt hatte festgehalten, eine natürliche Todes­ursache, wie zum Beispiel ein Herzver­sagen, sei ebenfalls denkbar.

Das Bundesgericht stellt sich nun aber auf die Seite der Witwe. Bei der Unfallversicherung gelte der ­«Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit». Dies sei hier der Fall.   

Bundesgericht, Urteil 8C_227/2016 vom 14.6.2016