Eine Frau war mit fünf Hunden unterwegs, die alle nicht angeleint waren. Eines der Tiere rannte davon und jagte ein Reh. Das kostet die Frau 500 Franken Busse wegen «fahrlässigen Jagenlassens» gemäss Jagdgesetz und «mangelnden Beaufsichtigens eines Hundes».

Die Frau wehrte sich bis vor Bundesgericht, denn die Verurteilung erfolgte einzig aufgrund ­einer Zeugenaussage. Doch das Gericht glaubte der Zeugin unter anderem deshalb, weil diese Frau Kurse für Hundehalter gibt und sich somit bei Hunden auskennt. Und es schreibt: «Die Rechtsfindung beruht zum grossen Teil darauf, dass die Gerichte durch die Zeugen wahrheitsgemäss vom Sachverhalt unterrichtet werden.»

Bundesgericht, Urteil 6B_302/2015 vom 20. 8. 2015