Ein Ehepaar aus dem Kanton Luzern liess sich gerichtlich trennen. Im unbegründeten Urteil verpflichtet der Richter beide Partner, je die Hälfte der Gerichtskosten von 2000 Franken zu übernehmen. Der Ehemann verlangte eine schriftliche Begründung. Der Richter verlangte deshalb von ihm nochmals 2000 Franken. Dagegen beschwerte der Mann sich erfolgreich beim Kantonsgericht Luzern. Es sagte klar: Wer eine Begründung verlangt, darf nicht benachteiligt werden. Deshalb müssten die Mehrkosten der Begründung wie im Verfahren unter den Eheleuten geteilt werden.

Kantonsgericht Luzern, Entscheid 3B 17 46 vom 28. Juni 2018