Kundin erhält Schadenersatz

Zwei Vermögensverwalter hatten von einer ­54-jährigen Frau den Auftrag, ihr Erbe von 3,5 Millionen Franken zu verwalten. Rund 1 Million ging an der Börse verloren. Nun müssen die Verwalter der Frau Schadenersatz in der Höhe von rund 640 000 Franken zahlen.

Grund: Die Verwalter erstellten kein Kundenprofil. Sie klärten also nicht ab, welches Risiko die Kundin überhaupt tragen wollte und konnte. Stattdessen legten sie das Geld fast zu 100 Prozent in Aktien an. Dieser Aktienanteil sei im ­konkreten Fall viel zu hoch und damit unnötig riskant gewesen. Zumal die Frau keine Rente der Pensionskasse erwarten durfte und vom Erbe ­leben musste. Deshalb hätte der Aktienanteil höchstens 45 Prozent betragen dürfen, meint das Bundesgericht.     

Bundesgericht, Urteil 4A_364/2013 vom 5. 3. 2014