Ein geschiedener Mann aus dem Kanton Luzern zahlte für sein Kind Alimente. Auf Klage der Mutter verpflichtete ihn das Bezirksgericht Hochdorf LU, sich auch an ausserordentlichen Kinderkosten hälftig zu beteiligen. Das sind nicht voraussehbare einmalige oder zeitlich begrenzte Kosten, etwa für eine Zahnspange. Der Vater wehrte sich: Er zahle bereits Beiträge und ihm verbleibe bloss das Existenzminimum. Das Kantonsgericht gab ihm recht: Ein Elternteil müsse nur dann zusätzlich zahlen, wenn er mehr zur Verfügung habe als das Existenzminimum.

Kantonsgericht Luzern, Entscheid 3B 18 16 vom 27.9.2018