Gemäss Gesetz ist das Betreten von Wald und Weide grundsätzlich gestattet. Die Behörden können aber im Interesse des Besitzers Verbote erlassen. Das tat die Behörde von Entlebuch LU: Sie erliess auf Verlangen eines Landwirts ein allgemeines Betretungsverbot über sein Land.

Dieses generelle Verbot ging zu weit, sagt das Bundesgericht. Es hat deshalb einen Tourenleiter freigesprochen, der das Betretungsverbot mit seiner Gruppe missachtet hatte. Über das Landstück führt ein sogenannter Bewirtschaftungsweg, und den hatte die Gruppe benutzt. Ein ­generelles Betretungsverbot für einen solchen Weg sei ­unzulässig.

Bundesgericht, Urteil 6B_490/2014 vom 27. 4. 2015