Eine Frau spielte mit ihrem Partner das ­Karaoke-Spiel «Singstar». Dabei kniete sie mit ­einem Mikrofon in der Hand vor ihrem Fernsehgerät. Beim Aufstehen aus dieser Stellung riss ihre linke Achillessehne.

Das sei kein Unfall, sagt das Bundesgericht. Es brauche in solchen Fällen ein Geschehen mit ­einem «gewissen gesteigerten Gefährdungs­potenzial», wie das etwa bei sportlichen Be­tätigungen zutreffe. Hier hingegen sei nur eine «alltägliche Lebensverrichtung» passiert.

Bundesgericht, Urteil 8C_152/2015 vom 22. 7. 2015