Polizei darf Hilfe beanspruchen

Ein Autofahrer fuhr zu schnell und wurde dafür gebüsst. Dagegen wehrte er sich vor Bundesgericht: Die Polizei habe die Tempokontrolle nicht vollständig selber durchgeführt, wie das Gesetz dies verlange. Sondern die Polizisten hätten sich vom Personal der Radargerätefirma helfen lassen.

Damit ist der Autolenker nicht durchge­kommen. Die Polizei müsse, so das Bundes­gericht, die Messdaten kontrollieren und auswerten. Das Aufstellen, Einrichten und Warten der Radargeräte hingegen darf die Polizei an ­Privatpersonen delegieren – was sie jedoch ­kontrollieren und überwachen muss.

Bundesgericht, Urteil 6B_937/2013 vom 23. 9. 2014