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K-Tipp 18/2014
29.10.2014
Polizei darf Hilfe beanspruchen
Ein Autofahrer fuhr zu schnell und wurde dafür gebüsst. Dagegen wehrte er sich vor Bundesgericht: Die Polizei habe die Tempokontrolle nicht vollständig selber durchgeführt, wie das Gesetz dies verlange. Sondern die Polizisten hätten sich vom Personal der Radargerätefirma helfen lassen.
Damit ist der Autolenker nicht durchgekommen. Die Polizei müsse, so das Bundesgericht, die Messdaten kontrollieren und auswerten. Das Aufstellen, Einrichten und Warten der Radargeräte hingegen darf die Polizei an Privatpersonen delegieren – was sie jedoch kontrollieren und überwachen muss.
Bundesgericht, Urteil 6B_937/2013 vom 23. 9. 2014
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