Ein Banker wurde arbeitslos und bezog ALV-Taggelder. Weil er gleichzeitig tageweise ein «executive MBA-Programm» absolvierte, teilte ihm die Arbeitslosenkasse mit, an diesen Tagen sei er nicht vermittlungsfähig – und strich ihm die entsprechenden Taggelder. 

Das Bundes­gericht hat dem Mann die Tag­gelder dennoch zugesprochen. Er sei durchaus in der Lage ­gewesen, jederzeit eine Vollzeitstelle anzutreten. Denn er hätte den angefangenen Managementkurs ein Jahr verschieben oder ­einzelne Kurs­blöcke auch an anderen Orten absol­vieren können.

Bundesgericht, Urteil 8C_922/2014 vom 20. 5. 2015