Frau wegen Betrugs verurteilt

Eine Frau bezog Sozialhilfe. Sie erhielt aber von einem Mann mehrmals Geld, umgerechnet 650 Franken pro Monat. Damit kaufte sie vorwiegend Kleider und Kosmetika.

Gegenüber der Gemeinde verschwieg die Frau diese Schenkungen. Sie kamen erst ans Licht, als die Gemeinde Verdacht schöpfte, ­einen Sozialdetektiv einsetzte und schliesslich eine Strafanzeige gegen die Frau einreichte.

Das Bundesgericht hat dieses Verhalten als arglistig taxiert und die Frau wegen Betrugs ­verurteilt. Sie kassierte eine bedingte Geldstrafe von 2700 Franken.

Bundesgericht, Urteil 6B_546/2014 vom 11. 11. 2014