34 Einstelltage für Prügelei

Wer seinen Job aus eigener Schuld verliert, ­erhält Einstelltage bei der Arbeitslosenver­sicherung (ALV) aufgebrummt. Das heisst: Während dieser Zeit erhalten Arbeitslose von der ALV keine Taggelder. Eine solche «selbstverschuldete ­Arbeitslosigkeit» liegt auch vor, wenn sich zwei Streithähne am Arbeitsplatz prügeln und dann die Stelle ver­lieren. Einer der beiden erhielt 34 Einstelltage. Er war im Verlauf einer hitzigen Diskussion vom Kollegen am Kragen gepackt und durchgeschüttelt worden, worauf es zu Handgreiflichkeiten kam.

Sein Argument, er habe in Notwehr gehandelt, lässt das Bundesgericht nicht gelten. Es sagt: Der Mann hätte auf die verbale Provo­kation des anderen Mitarbeiters nicht mit ­einem verbalen Gegenangriff reagieren, sondern sich zum Beispiel an seinen Vorgesetzten wenden sollen.

Bundesgericht, Urteil 8C_582/2014 vom 12. 1. 2015