Ein Lastwagen bog knapp vor einem heranfahrenden Auto in die Hauptstrasse ein und nahm langsam Fahrt auf. Es kam zur Kollision: Das Auto fuhr ins Heck des Lastwagens. Nun muss der Lenker des Autos 300 Franken Busse zahlen wegen «Nichtbeherrschens des Fahrzeugs».

Das Bundesgericht sagt: Die Kollision wäre vermeidbar gewesen. Die Strasse war schneebedeckt und stellenweise vereist, also hätte der Autofahrer noch langsamer fahren müssen. Und er hätte auch früher reagieren und bremsen können. Zwar habe der Lastwagenfahrer auch einen Fehler gemacht. Aber: «Bestehen konkrete Anzeichen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer unkorrekt verhalten, ist besondere Vorsicht geboten.»

Bundesgericht, Urteil 6B_335/2015 vom 27. 8. 2015