Volle IV-Rente für 61-Jährige 

Ist eine Person zum Beispiel noch zu 50 Prozent arbeitsfähig, zahlt die IV nur eine halbe Rente. Denn sie geht davon aus, dass Be­troffene einen angepassten Teilzeitjob finden. So argumentierte die IV auch bei einer 61-jährigen Frau.

Doch im konkreten Fall sagt das Bundes­gericht: Die Frau kann ihre Resterwerbsfähigkeit nicht mehr einsetzen, die IV muss ihr eine volle Rente zahlen. Die Frau sei psychisch beeinträchtigt, wenig gebildet und habe ein «ein­geschränktes Tätigkeitsfeld». Zudem habe sie seit rund zehn Jahren keinen Job mehr gehabt. So jemand finde in diesem Alter keine Stelle mehr.

Bundesgericht, Urteil 9C_456/2014 vom 19. 12. 2014