Tochter verdiente zu viel

Im Rahmen der Familienzulagen erhalten Eltern auch Ausbildungszulagen für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren, die zum Beispiel ­studieren. Diese Zulage gibt es aber nur, wenn die jungen Leute in dieser Zeit nicht mehr verdienen als die maximale AHV-Rente (im Jahr 2015 sind das 2350 Franken pro Monat).

Deshalb erhält eine Mutter zwischenzeitlich keine Ausbildungszulage für ihre Tochter. Diese war zwar an der Uni eingeschrieben, und das Praktikum war von der Uni vorgeschrieben. Aber es dauert länger als vier Monate, und die Tochter verdiente 3000 Franken im Monat.

Bundesgericht, Urteil 8C_800/2014 vom 11. 12. 2014