Kein Schadenersatz

Eine Gruppe Motorradfahrer machte eine Pause auf einem privaten Werkareal. Einer fuhr zum Spass einen festgefahrenen Pfad hoch. Doch der Kieshügel war auf der gegenüber­liegenden Seite bereits abgetragen worden, daher endete der Pfad abrupt. Der Mann konnte nicht rechtzeitig bremsen und stürzte 5 Meter in die Tiefe, wobei er sich Verletzungen zuzog. Er verlangte Schadenersatz vom Pächter des Areals: Dieser sei seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen. Doch laut Bundes­gericht ist der Verunfallte selber schuld. Er hätte erkennen müssen, dass der Hügel nicht für Vergnügungsfahrten bestimmt ist.

Bundesgericht, Urteil 4A_385/2013 vom 20. 2. 2014