Eine Frau mietete in Genf eine Sechs-Zimmer-Wohnung für 5000 Franken pro Monat. Bei der Besichtigung hatte der Bau einer Eisenbahnverbindung nebenan bereits begonnen. Das wurde im Mietvertrag auch erwähnt. Trotzdem forderte sie eine Mietzinsreduktion wegen des Lärms. Der Vermieter war damit nicht einverstanden. Die Mieterin klagte – und das Genfer Mietgericht reduzierte die Miete um 19 Prozent. Dagegen wehrte sich der Vermieter vergeblich. Laut Gericht können Mieter nicht vorab auf eine Mietzinsreduktion verzichten, wenn das Ausmass eines Bauprojekts noch nicht bekannt ist. 

Cour de Justice de Genève, Urteil ACJC/173/2018 vom 12.2.18